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Kündigungsentschädigung von ausländischen Sporttrainern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5031/26/99 Heft 5031 v. 1.6.1999

( EStG § 98 Z 4, § 70 ) Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem norwegischen Staatsbürger, der ein Jahr bei diesem Unternehmen als Arbeitnehmer (hier: Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über die Kündigungsentschädigung, unterliegt diese Abfindungszahlung auch dann der inländischen Besteuerung, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Arbeitnehmer seine Ansässigkeit nach Norwegen verlegt hat.

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