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ASVG § 227 Abs 2, § 253b, § 253c

SozialversicherungARD 5031/21/99 Heft 5031 v. 1.6.1999

( ASVG § 227 Abs 2, § 253b, § 253c ) Schulzeiten, die nicht als Ersatzzeiten eingekauft wurden, können seit der 44. ASVG-Novelle für die Leistungsbemessung einer Gleitpension (Stichtag 1. 7. 1995) bzw. einer mit Bescheid v. 4. 4. 1997 zuerkannten vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer nicht anerkannt werden. OGH 10 Ob S 228/98x v. 15.09.1998.

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