HVSVT 41-29/99 Mj/Rie v. 29.04.1999
1. Schlüsselkarte
Entsprechend den Vorgaben des Entschließungsantrages des Nationalrates v. 29. 11. 1996 sollen auf der Chipkarte keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Die Chipkarte wird nur als Schlüsselkarte konzipiert, die dem Karteninhaber in Zukunft die Möglichkeit geben soll, andere autorisierte Personen - z.B. Ärzte - zum Zugriff auf bestimmte Daten zu berechtigen.