( AngG § 16, ABGB § 879 ) Prämien für das Erreichen eines jährlichen Geschäftszieles sind bei Ausscheiden eines Angestellten auch dann zu aliquotieren, wenn er vor dem für diese Sonderzahlungen festgesetzten Stichtag ausscheidet.
OGH 8 Ob A 232/98w v. 18.03.1999