( ARG § 6, ABGB § 1155 ) Während der Kündigungsfrist ist die einseitige Anordnung der Konsumation von angesammelten Ersatzruhezeiten durch den Arbeitgeber auch dann ausgeschlossen und sind diese in Geld abzufinden, wenn die Kündigungsfrist länger als 3 Monate dauert.
OGH 8 Ob A 49/99k v. 18.03.1999