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ASVG § 251a Abs 7 Z 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5030/35/99 Heft 5030 v. 26.5.1999

( ASVG § 251a Abs 7 Z 1 ) Bei der Prüfung des Pensionsanspruchs wegen geminderter Arbeitsfähigkeit hat der zuständige SV-Träger, die Frage des Berufsschutzes betreffend, nur die in seinem Versicherungszweig erworbenen Versicherungszeiten zu berücksichtigen. § 251a Abs 7 Z 1 ASVG gilt nicht für die Frage des Berufsschutzes, sondern nur für die Wartezeit und die Bemessung von Leistungen. OLG Graz 7 Rs 124/97 v. 11.09.1997. (ZAS Jud. 2/1999)

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