( EStG § 24 Abs 1 Z 1, § 37 Abs 2 Z 1 ) Die Veräußerung von bloßen Betriebsbereichen, die sich aus einem anderen Betriebsbereich entwickelt haben, stellt, auch wenn eine gewisse betriebsinterne Selbständigkeit gegeben ist, keine Teilbetriebsveräußerung dar, auf die der Hälftesteuersatz angewendet werden könnte.
VwGH 97/14/0165 v. 17.02.1999