( EStG § 4 Abs 1, § 24 ) Auch die nachträgliche Zahlung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft nach deren Veräußerung aus einer Bürgschaftsverpflichtung ist als eine den Stand des Kapitalkontos des Rechtsnachfolgers erhöhende, zur Besteuerung führende Einlage zu betrachten.
VwGH 97/15/0122 v. 17.12.1998