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ASVG § 4 Abs 2

SozialversicherungARD 5029/16/99 Heft 5029 v. 21.5.1999

( ASVG § 4 Abs 2 ) Ein Werksfahrer, der sich verpflichtet hat, für eine Motorradfirma Rennen zu fahren und durch besondere sportliche Einstellung und hartes Training zu versuchen, Spitzenleistungen zu erbringen, der durch die erfolgsabhängige Bezahlung (Prämie pro Rang) de facto der Kontrolle der Firma unterliegt und der sämtliche Ersatzteile und Reifen von der Firma kostenlos erhält, unterliegt der Vollversicherungspflicht. BMAGS 120.072/4-7/97 v. 28.08.1997. (ZAS Jud. 2/1999)

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