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Versicherungspflicht bei Übernahme von Fahrtaufträgen durch Botenfahrer

SozialversicherungARD 5029/14/99 Heft 5029 v. 21.5.1999

( ASVG § 4 Abs 2, § 471b ) Ein zur Durchführung bestimmter Fahrtaufträge aufgenommener Kraftfahrer ist bei wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit bei Durchführung der Fahrtaufträge auch dann nach dem ASVG versicherungspflichtig, wenn er berechtigt ist, einzelne Fahrtaufträge sanktionslos abzulehnen.

VwGH 96/08/0255 v. 10.11.1998

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