( ASVG § 4 Abs 2, § 471b ) Ein zur Durchführung bestimmter Fahrtaufträge aufgenommener Kraftfahrer ist bei wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit bei Durchführung der Fahrtaufträge auch dann nach dem ASVG versicherungspflichtig, wenn er berechtigt ist, einzelne Fahrtaufträge sanktionslos abzulehnen.
VwGH 96/08/0255 v. 10.11.1998