( UrlG § 4 Abs 5 ) Die Verjährungsbestimmung des § 4 Abs 5 UrlG schließt die Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist des ABGB und einen Verfall des Urlaubsanspruchs aus. ASG Wien 25 Cga 255/96v v. 24.03.1998, rk. (ZAS Jud. 2/1999)
( UrlG § 4 Abs 5 ) Die Verjährungsbestimmung des § 4 Abs 5 UrlG schließt die Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist des ABGB und einen Verfall des Urlaubsanspruchs aus. ASG Wien 25 Cga 255/96v v. 24.03.1998, rk. (ZAS Jud. 2/1999)