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Keine Behaltepflicht nach der Vorlehre

ArbeitsrechtARD 5029/6/99 Heft 5029 v. 21.5.1999

( BAG § 8b, § 18 ) Arbeitgeber, die Personen im Rahmen einer Vorlehre iSd § 8b BAG, BGBl 1969/142 idF der Novelle BGBl I 1998/100, beschäftigen, sind nicht verpflichtet, diese Personen nach Beendigung des Vorlehrverhältnisses gemäß § 18 Abs 1 BAG weiterzuverwenden.

OGH 9 Ob A 22/99x v. 17.03.1999

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