( EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit d ) Keine Werbungskostenbeschränkung bei außerhalb des Wohnbereichs gemietetem Arbeitszimmer.
Im vorliegenden Fall wurden Wohnung und Arbeitsraum in einem nicht dem Steuerpflichtigen gehörendem Gebäude mit separaten Mietverträgen angemietet; das Gebäude enthielt noch andere Nutzungseinheiten und die Wohnung und der Arbeitsraum waren räumlich nicht miteinander verbunden.