( EStG § 15 Abs 1, B-VG Art 7 ) Vollzugsmängel bei der einkommensteuerlichen Erfassung von freiwilligen Trinkgeldern führen unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit im Belastungserfolg nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Bundesfinanzhof/BRD VI R 43/95 v. 19.02.1999