( AlVG § 7 idF BGBl 1996/201 ) Unter Abschiebungsschutz stehende arbeitslose Ausländer ohne fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel haben bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen infolge Gleichstellung des Abschiebungsschutzes mit einem Aufenthaltstitel im arbeitslosenversicherungsrechtlichen Sinne Anspruch auf Arbeitslosengeld.
VwGH 96/08/0314 v. 22.12.1998