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AngG § 27 Z 4

ArbeitsrechtARD 5027/2/99 Heft 5027 v. 11.5.1999

( AngG § 27 Z 4 ) Die Missachtung einer bereits akzeptierten wöchentlichen Arbeitsorganisation des Filialleiters ist als Verfehlung schwerwiegender Natur einzustufen, sofern kein hinreichender Dienstverhinderungsgrund vorliegt. ASG Wien 4 Cga 75/98x v. 15.06.1998, bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 394/98i v. 12. 3. 1999.

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