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Verweigerung von Überstundenleistungen bei Überstundenbereitschaft

ArbeitsrechtARD 5027/1/99 Heft 5027 v. 11.5.1999

( GewO § 82 lit f, AZG § 6, § 7, § 9, § 20 ) Die Verweigerung von Überstundenleistungen, die über das gesetzliche Ausmaß hinausgehen, ist auch bei Bestehen einer Vereinbarung über die Leistung von Überstunden kein Entlassungsgrund, soweit kein Betriebsnotstand vorliegt.

OGH 9 Ob A 333/98f v. 23.12.1998

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