vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 102 Abs 2 Z 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5026/39/99 Heft 5026 v. 7.5.1999

( EStG § 102 Abs 2 Z 2 ) Die Tatsache, dass vergleichbare Steuerpflichtige, die ihre Unternehmen bereits zu einem Zeitpunkt vor 1990 saniert haben, ihre Verluste steuermindernd hätten abziehen können, erzeugt keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, weil die unterschiedliche Behandlung von gleichgelagerten Sachverhalten während verschiedener zeitlicher Geltungsbereiche von Vorschriften allein derartige Bedenken nicht erzeugen können. VwGH 98/14/0059 v. 26.01.1999. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte