( BAO § 9, KO § 156 ) Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für eine insolvente GmbH vor Abschluss eines Zwangsausgleichs ist auch dann nicht unzulässig, wenn mit der Bestätigung des Ausgleichs zu rechnen ist. VwGH 97/15/0132, 97/15/0133 v. 19.11.1998. (Beschwerden abgewiesen)
Anm.: Vgl. dazu auch die geänderte Rechtsprechung, wonach die Vertreterhaftung auch bei einem bestätigten (Zwangs-)Ausgleich weiter bestehen bleibt, ARD 5084/10/99.