( BAO § 9 ) Die überschlagsmäßige Gegenüberstellung des Prozentsatzes der in einem Zeitraum von 4 Monaten bezahlten Lieferantenverbindlichkeiten einerseits und der in diesem Zeitraum abgestatteten Abgabenschulden andererseits durch einen zur Abgabenhaftung herangezogenen Geschäftsführer kann eine für den Nachweis der Gleichbehandlung von Abgabenschulden und Lieferantenverbindlichkeiten notwendige nachvollziehbare Berechnung für die jeweiligen Fälligkeits- bzw. Zahlungszeitpunkte im gesamten Haftungszeitraum nicht ersetzen. VwGH 97/15/0115 v. 19.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)