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Ausgleichszulagenschädlicher Verzicht auf Unterhaltsansprüche durch Lebensgemeinschaft

SozialversicherungARD 5025/17/99 Heft 5025 v. 4.5.1999

( ASVG § 292 Abs 2 ) Das Ruhen des Unterhaltsanspruchs eines Pensionisten infolge Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist einem Verzicht auf Unterhaltsansprüche gleichzuhalten, die auf das ausgleichszulagenschädliche Nettoeinkommen anzurechnen sind.

OGH 10 Ob S 301/98g v. 15.09.1998

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