( ASVG § 308 Abs 3 lit b idF vor dem StruktAnpG 1996 ) Die unterschiedliche Behandlung von - mit freiwilligen Beiträgen erworbenen - Versicherungszeiten bei Ermittlung des Überweisungsbetrages im Fall des Übertritts in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis (keine Anrechnung von Schul- und Studienzeiten) ist gleichheitswidrig.
VfGH G-227/98 v. 27.02.1999