( ASVG § 292 Abs 2 ) Das Ruhen des Unterhaltsanspruchs eines Pensionisten infolge Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist einem Verzicht auf Unterhaltsansprüche gleichzuhalten, die auf das ausgleichszulagenschädliche Nettoeinkommen anzurechnen sind.
OGH 10 Ob S 301/98g v. 15.09.1998