( ABGB § 871 ) Das Urteil des ASG Wien 8 Cga 294/96d v. 6. 8. 1997 = ARD 4928/9/98, betreffend vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses eines gewerberechtlichen Geschäftsführers infolge Irrtums über dessen Notwendigkeit, wurde aufgehoben, weil in erster Instanz der Eintritt einer weiteren Prozesspartei nicht beachtet wurde. OLG Wien 7 Ra 370/97a v. 27.01.1999.