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Erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder

Lohnsteuer und AbgabenARD 5024/16/99 Heft 5024 v. 30.4.1999

( FLAG § 8 Abs 4 ) Voraussetzung für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe für ein behindertes Kind ist, dass der Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 50% betragen muss.

VwGH 98/14/0036 v. 26.01.1999

Gemäß § 8 Abs 4 FLAG erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um einen bestimmten Betrag (1999: S 1.775,-).

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