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Zuweisungstauglichkeit von Hilfsarbeiten für Akademiker

SozialversicherungARD 5024/13/99 Heft 5024 v. 30.4.1999

( AlVG § 10 Abs 1, § 9 ) Überqualifikation ist arbeitslosenversicherungsrechtlich kein Zuweisungshindernis.

VwGH 97/08/0572 v. 16.02.1999

Wer eine Leistung der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt (hier: Notstandshilfe), muss sich darauf einstellen, eine ihm angebotene, zumutbare Beschäftigung auch anzunehmen, d.h. bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitswillig zu sein.

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