vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GmbHG § 25 Abs 1

BetriebswichtigesARD 5023/23/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( GmbHG § 25 Abs 1 ) Ein Geschäftsführer hat sich in Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht als ordentlicher Kaufmann über die grundlegenden, seinen Bereich betreffenden Rechtsnormen auch dann zu informieren, wenn er als „Strohmann“ eingesetzt worden ist. OLG Wien 8 Ra 247/98x v. 23.10.1998.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte