vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 4, ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 5023/8/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( AngG § 27 Z 4, ABGB § 863 ) Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer (in einem Ehepartner-Dienstverhältnis) bis zu seiner Entlassung durch 22 Jahre hindurch keine geregelte Arbeitszeit hatte und auch bis 10 Tage vor der Entlassung keine Rechenschaft ablegen musste, wenn er Urlaub machte und in Krankenstand ging, fällt unter den Begriff „Betriebsübung“. ASG Wien 18 Cga 53/96m v. 30.10.1997, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte