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KV-Bauarbeiter

Betriebswichtige GesetzeARD 5023/2/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( KV-Bauarbeiter ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen der Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe werden mit 1. 5. 1999 zunächst mit einer Laufzeit von 8 Monaten um 2,1% erhöht. Ab 1. 1. 2000 erfolgt eine Zwischenerhöhung von 0,5% und mit 1. 5. 2000 eine weitere Anhebung um 2%. Die Zwischenerhöhung wird durch eine Reduktion des Zuschlagfaktors beim Weihnachtsgeld von 34% auf 25% abgegolten. (PWK v. 22. 4. 1999)

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