Ein Initiativantrag (1059 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX GP) zur Änderung des GSVG, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht eine Verlängerung der Frist für einen Antrag einer Kammer der freien Berufe auf Ausnahme ihrer Mitglieder von der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung vom 30. 6. 1999 auf den 1. 10. 1999 vor. Im Zuge der Vorgespräche mit Vertretern der freien Berufe wurde deutlich, dass der Entscheidungsprozess in den Kammern infolge der nicht zur Gänze festgelegten sozialversicherungsrechtlichen Begleitregelungen - wie etwa die Möglichkeit der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung von Pensionisten im Falle des opting-out aus einem Zweig der Sozialversicherung - und infolge noch zu schaffender berufsrechtlicher Regelungen diesen Aufschub erforderlich macht.