Arbeitsrecht
- Kündigung wegen Ankündigung eines Krankenstandes
- Kündigungstermine - Ende der Lohnwoche
- ABGB § 871
- Widerruf von Prämien auf Grund einer freien Betriebsvereinbarung
- Entlohnungsanspruch für Arbeitsleistung bei ausdrücklicher Erklärung, keinen Dienstvertrag abschließen zu wollen
- Lösungsmittel-Kontakt am Arbeitsplatz in der Schwangerschaft
- Beschäftigungsbewilligung für Tänzerinnen
- AuslBG § 2 Abs 2
- AngG § 39
- Betriebspension bei Berufsunfähigkeit
Lohnsteuer und Abgaben
- Kommunalsteuerpflicht von Vorstandsmitgliedern
- Dienstverhältnis von wesentlich beteiligten Gesellschaftern
- EStG § 22 Z 2, § 47 Abs 2
- EStG § 25 Abs 1 Z 4
- BAO § 245, § 108 Abs 3
- Auswirkung der errichtenden Umwandlung einer deutschen GmbH auf die inländischen Anteilsinhaber im Lichte des Art II UmgrStG
- Beteiligung einer Privatstiftung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- § 1, § 41 EStG
Artikelschau
- Arbeitsverhältnisgesetz - (AVHG-)Entwurf: Überblick
- Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Dienstverhinderung durch Schneechaos ?
- Internet -Zugang für Arbeitnehmer
- Rechtliche Folgewirkungen schlüssigen Verhaltens
- Gewinnbeteiligungen im Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeber oder Betriebsinhaber
- Die neue EG-Richtlinie zum Betriebs- und Unternehmensübergang. 1. Teil
- Jubiläumsgeld und Betriebsübergang
- Arbeitsrechtliche Probleme der Teilzeitbeschäftigung
- Der Versetzungsschutz in Österreich
- Arbeitnehmerentsendung im Rahmen der EG
- Arbeitnehmerentsendung im Rahmen der Europäischen Union
- Passives Wahlrecht zu den Arbeiterkammern und Gemeinschaftsrecht
- Sozialrecht und flexible Arbeitswelt
- Gleichbehandlung und Sozialversicherung
- Auskünfte aus Sozialversicherungsdaten
- Zufluss und Einnahmen - eine Begriffsverwirrung
- VwGH: Steuerfreie Einkünfte in Hinkunft alleinverdienerschädlich
- Die Rückstellung von Versicherungsbeiträgen nach dem GSVG für pflichtversicherte Vollkaufleute
- Vereinfachungsvorschläge zur Jubiläumsgeldrückstellung gemäß § 14 Abs 12 EStG
- VwGH kippt Versorgungsrente
- Kritik an jüngster VwGH-Judikatur