vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltfortzahlung nach Überschreiten der Arbeitsjahrgrenze

SozialversicherungARD 5022/20/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

HVSVT-Besprechung v. 07.04.1999

Die Rechtslage

Gemäß § 2 Abs 1 EFZG steht dem Dienstnehmer pro Arbeitsjahr, wenn er durch Krankheit (Unglücksfall) an der Arbeitsleistung verhindert ist, ein nach der Dauer des Dienstverhältnisses bemessener Entgeltfortzahlungsanspruch zu. Dieser Anspruch entsteht mit Beginn jedes Arbeitsjahres neu. Nach § 2 Abs 4 EFZG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei wiederholter Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall) innerhalb eines Arbeitsjahres nur insoweit, als die Dauer des Anspruchs nach § 2 Abs 1 EFZG noch nicht erschöpft ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte