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Kommunalsteuerpflicht von Vorstandsmitgliedern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5022/23/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

( EStG § 47 Abs 2, KommStG § 2 ) Auch für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) ist Kommunalsteuer zu entrichten, sofern ihrem Anstellungsvertrag ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG zugrunde liegt.

VwGH 97/13/0234, 0235 v. 24.02.1999

Nach § 2 KommStG 1993 sind Arbeitnehmer Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988.

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