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Änderung der Bewirtschaftungsart durch Umschuldung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5021/22/99 Heft 5021 v. 20.4.1999

BMF v. 19.02.1999

Eine Änderung der Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit iSd § 2 Abs 4 LiebhabereiVO, die zur objektiven Ertragsfähigkeit führt, liegt u.a. bei einer bedeutenden Änderung der Finanzierung, vor allem bei einer außerordentlichen Tilgung von Fremdmitteln aus außerbetrieblichen Mitteln vor (siehe Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung - LRL 1997, Pkt 17.3).

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