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Schmutzzulage für Anschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung

SozialversicherungARD 5021/13/99 Heft 5021 v. 20.4.1999

( ASVG § 49 Abs 3 Z 2 und Z 5 ) Die Zweckbestimmung einer Geldzulage als Aufwandsentschädigung für die Anschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung wegen einer außerordentlichen Verschmutzung führt nicht zum Ausschluss von der Beitragsfreiheit als Schmutzzulage.

VwGH 96/08/0305 v. 16.02.1999

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