( ArbVG § 121 Z 3 ) Widersetzt sich ein BR-Mitglied als Gebietsreisender mündlichen und auch schriftlichen Anordnungen des Arbeitgebers bzw. werden diese einfach nicht eingehalten, kann seine Entlassung gerechtfertigt sein.
ASG Wien 4 Cga 143/97w v. 25.05.1998, Berufung erhoben