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AngG § 29

ArbeitsrechtARD 5021/4/99 Heft 5021 v. 20.4.1999

( AngG § 29 ) Erklärt ein Arbeitnehmer nach Zugang seiner (ungerechtfertigten) Entlassung seinen (rechtlich unerheblichen) Austritt, ist die Kündigungsentschädigung auf Basis der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfrist zu berechnen. OGH 9 Ob A 250/98z v. 07.10.1998.

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