( Stmk. TourismusG, Tir. TourismusG, Ktn. FrVAbgG, 6. RL 77/388/EWG ) Fremdenverkehrsabgaben (Tourismusabgaben) haben nicht den Charakter von Umsatzsteuern und dürfen nach Gemeinschaftsrecht grundsätzlich beibehalten werden. Schlussanträge des Generalanwalts, EuGH Rs. C-338/97 , C-344/97 und C-390/97 v. 18.03.1999, Fall Pelzl u.a.