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Wasserbezugsgebühren

Lohnsteuer und AbgabenARD 5020/17/99 Heft 5020 v. 16.4.1999

( OÖ InteressentenbeiträgeG, WassergebührenO Bad Ischl ) Auf den „tatsächlichen“ Wasserverbrauch im Sinne einer genützten Wassermenge kommt es bei Vorschreibung der Wasserbezugsgebühr genauso wenig an wie auf die der Kanalgebührenvorschreibung zugrunde gelegte Abwassermenge.

VwGH 97/17/0022 v. 16.11.1998

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