Kundmachung der BMAGS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse in den Wettergebieten 1 und 2 um je 16 Erhöhungsstunden für die Winterperiode 1998/99, das ist vom 1. 11. 1998 bis 30. 4. 1999. BMAGS 38.001/5-2/99 v. 08.04.1999. (WrZ v. 13. 4. 1999)