Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 99/04 bis 99/11 für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und 4 BUAG (unverändert gegenüber den Zuschlagszeiträumen 98/04 bis 98/11). Der Zuschlagszeitraum umfasst die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt, und die folgenden vollen Kalenderwochen des Monats. Verordnung der BMAGS; BGBl II 1999/110, ausgegeben am 13. 4. 1999.