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Senkung der Stundungszinsen

BetriebswichtigesARD 5019/14/99 Heft 5019 v. 13.4.1999

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 8. 4. 1999 eine Reduktion des Euro-Leitzinssatzes auf 2,5% (3%) per 14. 4. 1999 beschlossen. Zudem wurde mit sofortiger Wirkung der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierung (Geldleihe der Banken bei der EZB) auf 3,5% (4,5%) und jener für Einlagen (Veranlagung überschüssiger Bankengelder bei der EZB) auf 1,5% (2%) zurückgenommen. Im Gefolge sinkt in Österreich der Ersatzzinssatz für den früheren Diskont-(Basiszins-)satz auf 2% (2,5%) und den früheren Lombard (Referenzzinssatz) auf 3,75% (4,75%). Infolge der Senkung des Basiszinssatzes um einen halben Prozentpunkt von 2,5% auf 2% mit Wirkung vom 9. 4. 1999 beträgt der Stundungszinsfuß für Abgabenschuldigkeiten gemäß § 212 Abs 2 BAO ab diesem Zeitpunkt 6%, der Aussetzungszinsfuß gemäß § 212a Abs 9 BAO 3%.

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