( AZG § 28 Abs 1a Z 2 ) Das Gemeinschaftsrecht schließt eine Bestrafung des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung von Arbeitszeitbeschränkungen im Bereich des Verkehrswesens nicht aus.
VwGH 98/11/0214, VwGH 98/11/0215 und VwGH 98/11/0216 v. 17.12.1998
( AZG § 28 Abs 1a Z 2 ) Das Gemeinschaftsrecht schließt eine Bestrafung des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung von Arbeitszeitbeschränkungen im Bereich des Verkehrswesens nicht aus.
VwGH 98/11/0214, VwGH 98/11/0215 und VwGH 98/11/0216 v. 17.12.1998