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Bgld. PGG § 11 Abs 2, BPGG § 12 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5016/46/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( Bgld. PGG § 11 Abs 2, BPGG § 12 Abs 1 ) Das Ruhen des Anspruchs auf Pflegegeld für die Dauer eines stationären Aufenthalts in einer Krankenanstalt, wenn ein in- oder ausländischer Träger der Sozialversicherung, der Bund oder eine Krankenfürsorgeanstalt für die Kosten der Pflege der allgemeinen Gebührenklasse in einer in- oder ausländischen Krankenanstalt aufkommt, stellt nicht auf eine (stationäre) Pflege durch eine solche, sondern nur in einer solchen Einrichtung ab, so dass es auf Art und Ausmaß der von einem Angehörigen des Pflegebedürftigen hierin erbrachten Pflegeleistungen während dieser Zeit nicht ankommt.

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