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GSVG § 25 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5016/45/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( GSVG § 25 Abs 2 ) Dass die bloße Wiederholung einer Vorschreibung an GSVG-Beiträgen in einem Folgejahr nicht zu einer zweiten Hinzurechnung zur Beitragsgrundlage führen darf, spricht nicht gegen die Hinzurechnung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen der in einem Folgejahr erstmals vorgeschriebenen Beiträge. VwGH 95/08/0303 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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