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GSVG § 25 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5016/44/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( GSVG § 25 Abs 1 ) Einkünfte aus Kapitalvermögen eines Gesellschafters einer GmbH, die einer verdeckten Gewinnausschüttung entstammen, sind für die Ermittlung der Beitragsgrundlage zu berücksichtigen. VwGH 95/08/0160 v. 12.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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