( GSVG § 25 Abs 1 ) Einkünfte aus Kapitalvermögen eines Gesellschafters einer GmbH, die einer verdeckten Gewinnausschüttung entstammen, sind für die Ermittlung der Beitragsgrundlage zu berücksichtigen. VwGH 95/08/0160 v. 12.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)