( ASVG § 308 Abs 7 ) Der in § 308 Abs 3 ASVG idF vor BGBl 1996/201 erwähnte Stichtag für die Berücksichtigung von Versicherungsmonaten bei Berechnung des Überweisungsbetrages bei Wechsel von einem pensionsversicherungspflichtigen in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis (nämlich „der Tag der Aufnahme in das pensionsversicherungsfreie Dienstverhältnis“) ist auch dann der Stichtag für die Aufnahme in jenes pensionversicherungsfreie Dienstverhältnis, wegen dessen Begründung nach § 308 Abs 1 ASVG vorgegangen wird, wenn die Durchführung eines Überweisungsverfahrens nach §§ 308 ff. ASVG zu Beginn eines ersten pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses unterblieben ist. VwGH 95/08/0257 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)