( UStG § 3a Abs 10 Z 7, 6. RL 77/388/EWG ) Ein Steuerpflichtiger, der kein Versicherer ist und der im Rahmen einer Gruppenversicherung, deren Versicherungsnehmer er ist, seinen Kunden als Versicherten durch Einschaltung eines Versicherers, der das versicherte Risiko übernimmt, Versicherungsschutz verschafft, tätigt einen Versicherungsumsatz iSd Art 13 Teil B lit a Mehrwertsteuer-RL . Der Ausdruck „Versicherung“ in dieser Bestimmung umfasst die im Anhang der RL 73/239/EWG des Rates v. 24. 7. 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) angeführten Beistandsleistungen. EuGH Rs. C-349/96 v. 25.02.1999, Fall Card Protection Plan Ltd. (