( UStG § 4 Abs 2 Z 2 ) Gesetzlich geregelte Zuschüsse, die dem Zuschussberechtigten aus öffentlichen Kassen oder aus Mitteln gesetzlich errichteter Fonds gewährt werden, mithin also auch landesgesetzlich geregelte Zuschüsse, die dem Zuschussberechtigten aus öffentlichen Kassen oder aus Mitteln gesetzlich errichteter Fonds gewährt werden, gehören nach der durch das Erkenntnis des VfGH G 466, 467/97 undG-25/98 v. 19. 6. 1998 = ARD 4984/25/98 bereinigten Rechtslage nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt. VwGH 98/15/0155, 0156 v. 08.10.1998. (Bescheide aufgehoben)