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KVG § 21 Z 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5015/27/99 Heft 5015 v. 26.3.1999

( KVG § 21 Z 1 ) Eine vertraglich übernommene Haftungsverpflichtung ist ohne Rücksicht darauf, ob der Erwerber des Geschäftsanteils letztlich überhaupt als Haftender herangezogen wird, in die Steuerbemessungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer einzubeziehen. VwGH 98/16/0217 v. 29.10.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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